Technische Defekte: Kostenübernahme für Arbeit und Material
Europaweit gültige, verlängerte Garantie bis max. 8 Jahre oder 200’000 km, was zuerst eintrifft
Wartung inkl. Serviceteile und Flüssigkeiten
Ersatz von Verschleissteilen inkl. Arbeit
Ersatzwagen während der Wartung, max. 1 Tag
Der Vertragsabschluss muss vor Erreichung der ersten
Wartung nach Herstellervorschrift erfolgen
Vertragsvarianten von 40’000 km / 3 Jahre bis 200’000 km / 8 Jahre
Der aktive Full Drive Vertrag kann bis 8 Jahre / 200’000 km
beliebig oft verlängert werden
Alle Neufahrzeuge von Citroën ab Garantiebeginndatum 2023,
sind durch die Werksgarantie für 3 Jahre
bzw. 100’000 km gedeckt.
Unverbindliche Preisempfehlungen inkl. MWST. Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
Für ein verbindliches Angebot kontaktieren Sie bitte einen offiziellen
Citroën Partner.
*Einmalige Pauschale für die gesamte Laufzeit. Fällig zum Vertragsbeginn.
Die Laufzeit startet mit dem Garantiebeginndatum.